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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Landgut Pretschen Vertriebs GmbH

 
§ 1
Allgemeines
1.  Für sämtliche durch die Landgut Pretschen Vertriebs GmbH erbrachten Leistungen gelten die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.

§ 2
Vertragsabschluss/Bindung an Angebote
Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Inanspruchnahme unserer Leistung zustande.

§ 3
Preise
1. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto ab Hof Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ausschließlich Fracht und Verpackung, soweit nicht anders im Angebot beschrieben..
2. Sämtliche Angebote werden mit freibleibenden Preisen bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung abgegeben. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren berechtigt sein und muss dem Besteller innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Erhöht sich der Preis wesentlich mehr als die allgemeinen Lebenshaltungskosten, dann steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
3. Wir halten uns an die Preise für die Dauer von drei Monaten ab Auftragsbestätigung gebunden. Nach Fristablauf behalten wir uns Preisangleichungen infolge Lohn- oder Materialpreiserhöhungen bei Rechnungsstellung vor. Sonderabmachungen sind vorbehalten.

§ 4
Lieferfristen
1. Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Angaben wie „ca.“, „gegen“ usw. bezeichnen keine verbindlichen Fristen sondern geben nur die voraussichtliche Lieferfrist an.
2. Nach Fristablauf ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Verzögerungen sind nicht von uns zu verantworten. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die
Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 4 Wochen dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände berufen wir uns nur, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

§ 5
Lieferung
1. Mit der Anlieferung an den Lieferort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Besteller/Käufer über.
2. Kann die versandfertige Ware aus Gründen, die der Besteller/Käufer zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung kommen (Annahmeverzug) zeigen wir dem Besteller/Käufer schriftlich unsere Versandbereitschaft an. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht am Tage der Anzeige auf den Käufer/Besteller über.
4. Unsere Leistung gilt als erbracht, wenn uns noch spätestens nach Ablauf von vierzehn Tagen ab Anzeige der Lieferbereitschaft der Abruf der bestellten Ware vorliegt. Für diesen Fall behalten wir uns eine anderweitige Lieferung vor. Unberührt bleibt die Abrechnung für alle entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager- und Versicherungskosten.
5. Wir behalten uns vor, in zumutbarem Umfang Teilmengen zu liefern und diese getrennt abzurechnen. Jede Teilmenge gilt als gesondertes Geschäft und hat keinen Einfluss auf andere Geschäfte bzw. Teilmengen.

§ 6
Zahlungen
1. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages hat grundsätzlich rein netto binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
3. Bei Überschreiten des Zahlungsziels und im Falle des Zahlungsverzuges sind die fälligen Beträge mit 5% über dem jeweiligen Basissatz (§ 247 BGB) zu verzinsen.

§ 7
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Zurückbehaltung kann uns gegenüber nur geltend gemacht werden wegen Rechten aus demselben Vertragsverhältnis, Aufrechnung kann uns gegenüber nur erfolgen mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 8
Schadenersatz
Ist der Besteller wegen Nichtabnahme unserer Leistung zum Schadenersatz verpflichtet, so können wir pauschal 25 % vom Nettoauftragswert verlangen. Die Geltendmachung eines höheren, konkret zu berechnenden Schadens ist ebenso vorbehalten wie der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Besteller/Käufer.

§ 9
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Tilgung aller Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer/Besteller (bei Entgegennahme von Schecks/Wechseln bis zu deren Einlösung) behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen vor.
2. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu bearbeiten, zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Wir behalten uns vor, diese Ermächtigung bei begründetem Anlass zu widerrufen.
Im Falle der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung werden bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung entstehenden Kundenforderungen an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
3. Bei Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Besteller tritt kein Eigentumserwerb durch den Besteller ein. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass wir Verarbeiter im Sinne des §950 BGB sind.
4. Bei Verbindung und Vermischung mit uns nicht gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache (§§947, 948 BGB) im Verhältnis des Rechnungswertes der vermischten Waren.
5. Die Verpfändung und Sicherungsübereignung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, fällt nicht unter den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb im Sinne der vorstehenden Ermächtigung. Sollten Dritte, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, Zugriff auf unsere Ware nehmen, hat uns der Besteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller/Käufer haftet auf Schadensersatz aus verzögerlicher Anzeige.

§ 10
Gewährleistung
Für Mängel haften wir wie folgt:
1. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er umgehend (spätestens 24 Std.) nach Eingang der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei verspäteter Anzeige erlischt die Gewährleistungspflicht.
2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
3. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
4. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so ist der Besteller nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Herabsetzung des Preises (Minderung) berechtigt.
5. Für durch etwa seitens des Bestellers oder Dritten unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten verursachte Mängel wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

§ 11
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort Märkische Heide OT Pretschen, als Gerichtsstand Lübben (Spreewald) vereinbart.
2.  Die Vereinbarung über den Gerichtsstand wirkt auch dann fort, wenn die Ansprüche
aus dem Vertragsverhältnis von einer der Parteien an einen Dritten abgetreten werden.
3. Für die Vertragsbeziehungen zu unseren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht
unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt
 oder ins Ausland geliefert wird.

§ 12
Vertragsstrafe
Die Vereinbarung von Vertragsstrafen wird von uns abgelehnt. Sollten in allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden Vertragsstrafversprechen enthalten sein, wird dem ausdrücklich widersprochen. Diese werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

§ 13
Haftung
Auf Schadensersatz haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des jeweiligen Geschädigten

§ 14
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen nicht.


Stand: 03/2023

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